Häufige Fragen

Alles, was Sie wissen wollen über die STWE-Verwaltung.

Eine Auswahl der Fragen, die uns Eigentümer am häufigsten stellen. Sollte Ihre nicht dabei sein, beantworten wir sie gerne telefonisch oder per E-Mail.

  • 01 Welche Mehrheit braucht es für einen Verwalterwechsel?

    Der Verwalterwechsel wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Eigentümer an der Versammlung beschlossen, sofern das STWE-Reglement nichts anderes vorsieht. Die Wahl eines neuen Verwalters muss in der Einladung als Traktandum aufgeführt sein.

  • 02 Was ist der Unterschied zwischen laufenden Nebenkosten und Erneuerungsfonds?

    Die laufenden Nebenkosten finanzieren den Jahresbetrieb des Gebäudes (Heizung, Unterhalt, Hauswart, Versicherungen, Honorare). Der Erneuerungsfonds ist eine Reserve für anstehende grosse Arbeiten (Dach, Fassade, Lift usw.). Beide werden von den Eigentümern nach Verteilschlüssel gespeist, sind aber nicht zu vermischen.

  • 03 Wie läuft eine STWE-Versammlung ab?

    Die Versammlung findet mindestens einmal pro Jahr statt. Die Einladung wird 10 bis 30 Tage vorher mit Traktanden, Geschäftsbericht, Jahresrechnung und Budgetentwurf versandt. Beschlüsse werden mit den im Reglement und ZGB vorgesehenen Mehrheiten gefasst. Ein Protokoll wird erstellt und allen Eigentümern zugestellt.

  • 04 Welche Versicherung deckt was in einer Gemeinschaft ab?

    Die Gebäudeversicherung der STWE (oft obligatorisch) deckt die Struktur und die Gemeinschaftsteile — Brand, Wasserschäden gemeinsamen Ursprungs usw. Die individuelle Hausratversicherung jedes Eigentümers deckt das Innere seiner Einheit und sein Mobiliar. Die private Haftpflicht des Eigentümers deckt von ihm verursachte Schäden. Die Grenzen können bei Schadenfällen unklar sein — wir koordinieren solche Situationen.

  • 05 Wie lange dauert es bis zur jährlichen Nebenkostenabrechnung?

    Die Nebenkostenabrechnung wird in der Regel innert drei bis vier Monaten nach Geschäftsjahresende erstellt und an der jährlichen Versammlung präsentiert. Bei uns erhalten die Eigentümer ihre individualisierte Abrechnung gleichzeitig mit der Einladung zur Versammlung.

  • 06 Wie viel kostet eine STWE-Verwaltung im Wallis?

    Das Honorar hängt von der Grösse (Anzahl Einheiten), der Komplexität (Fonds, mehrere Gebäude, ausgedehnte Gemeinschaftsflächen) und dem Gebäudezustand ab. Wir arbeiten mit einem Jahrespauschalhonorar pro Einheit, ergänzt durch nach Aufwand verrechnete Sonderleistungen. Die beste Antwort für Ihren Fall ist eine massgeschneiderte Offerte — die Sie zu nichts verpflichtet.

  • 07 Welche Mehrheit für Sanierungsarbeiten?

    Das hängt von der Art der Arbeiten ab. Notwendige Unterhaltsarbeiten werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Nützliche Arbeiten erfordern die qualifizierte Mehrheit (Mehrheit aller Eigentümer, die zusätzlich mehr als die Hälfte der Wertquoten vertreten). Luxuriöse Arbeiten erfordern Einstimmigkeit. Strukturelle Änderungen können je nach Reglement spezielle Mehrheiten erfordern. Wir bereiten die juristische Qualifikation immer vor der Versammlung vor.

  • 08 Kann das STWE-Reglement geändert werden?

    Ja, aber dies erfordert qualifizierte Mehrheiten und je nach Änderung Eintragungen ins Grundbuch. Bestimmte Klauseln sind geschützt und erfordern Einstimmigkeit. Eine Reglementsänderung ist ein anspruchsvolles Vorhaben, das wir Schritt für Schritt begleiten — bei Bedarf in Zusammenarbeit mit einem Notar.

  • 09 Was geschieht bei einem zahlungssäumigen Eigentümer?

    Wir folgen einem strukturierten Vorgehen: administrative Mahnung, formelle Inverzugsetzung, dann Betreibung wenn nötig. Die Gemeinschaft hat ein gesetzliches Pfandrecht auf der Einheit für die Beiträge der letzten drei Jahre (Art. 712i ZGB). Vorbeugen ist besser: Wir erkennen Zahlungsrückstände bereits im ersten Monat und nehmen sofort den Dialog auf.

  • 10 Wie lange dauert ein Verwalterwechsel?

    Zwischen Versammlungsbeschluss und effektivem Mandatsantritt sind meist drei Monate einzurechnen. Diese Zeit erlaubt die geordnete Übergabe der Konten, Verträge, juristischen und technischen Akten durch den bisherigen Verwalter und die saubere Inbetriebnahme der Werkzeuge des neuen.

Eine Frage, die nicht in dieser Liste steht?

Stellen Sie sie uns direkt — wir beantworten Eigentümeranfragen, auch ausserhalb eines Mandats.